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Das Baurekursgericht kippt Umzonung für geplanten Park im Erachfeld. Die Stadt Bülach prüft Rechtsmittel gegen Entscheid vom 9. Oktober 2025.
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Ein Rückschlag für die Sportstadt Bülach. Das Baurekursgericht hat den Beschluss des Stadtparlaments zur Umzonung des Gebiets Erachfeld aufgehoben. Der geplante Sport- und Erholungspark kommt damit vorerst nicht weiter. Unabhängig davon plant die Stadt auf dem bereits eingezonten Land im Erachfeld den Bau von zwei Kunstrasenfeldern.
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Im Erachfeld, zwischen Erachfeld- und Grenzstrasse, sollte auf rund 14 Hektaren ein vielseitiger Sport- und Erholungspark entstehen. Geplant waren mehrere Fussballfelder, Crossfit- und Boulderanlagen, Pumptracks, Spazierwege und ein grosser Spielplatz. Dazu kamen eine Vierfachturnhalle sowie eine In- und Outdoor-Beachvolleyballanlage. Letztere sollte in Zusammenarbeit mit der United Volleyball Foundation (UVOF) realisiert werden, die den Bau mitfinanzieren wollte. Der Park sollte der gesamten Bevölkerung, den Schulen und den Vereinen offenstehen. Ein zentrales Ziel des Stadtrats, der Bülach als Sportstadt profilieren möchte.
Ein Park für alle
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Bereits 2020 hatten Bülach und die umliegenden Gemeinden Bachenbülach, Hochfelden, Höri und Winkel gemeinsam einen aktualisierten Bedürfnisnachweis erstellt, der den hohen Bedarf an zusätzlichen Sportflächen belegte. 2022 sprach das Stadtparlament einen Rahmenkredit von 4.95 Millionen Franken zur Kompensation der Fruchtfolgeflächen, da das Erachfeld als wertvolles Ackerland gilt. Später wurde dieser Kredit wegen steigender Preise auf 9.785 Millionen Franken erhöht, was die Stimmberechtigten im März 2024 guthiessen.
Nach einer Machbarkeitsstudie und mehreren kantonalen Prüfungen verabschiedete das Stadtparlament im September 2024 die Teilrevision der Nutzungsplanung, die Baudirektion genehmigte sie im März 2025. Doch gegen diese Genehmigung wurde Rekurs eingereicht, worauf das Verfahren ans Baurekursgericht ging. Dieses hat nun die Umzonung aufgehoben. Ein Entscheid, der das Projekt vorerst ausbremst.
Langer Weg bis zum Entscheid
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Bereits vor über zehn Jahren war ein geplanter Sportpark im Erachfeld am Widerstand der Gerichte gescheitert. Das Bundesgericht hatte im Sommer 2012 entschieden, dass die Stadt das Gebiet nicht umzonen dürfe. Der damalige Stadtrat legte die Planung daraufhin ad acta, prüfte aber, welche Sportanlagen auf bereits eingezontem Land möglich wären (Tages-Anzeiger, 25. August 2012).
Nicht das erste Mal
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Auf dem stadteigenen Grundstück Hagenbuechen, das sich in einer Zone mit bestehenden Baurechten befindet, werden die zwei projektierten Kunstrasenfelder entstehen. Diese könnten nach Auslaufen des aktuellen Pachtvertrags Ende 2026 planmässig realisiert werden. Laut einer Machbarkeitsstudie sind dort neben den Spielfeldern auch einfache Infrastrukturen wie Lagerräume, Aufenthaltsbereiche und Toiletten vorgesehen. Eine Übergangslösung, um den akuten Platzmangel der Sportvereine zu lindern.
Die geplanten Kunstrasenfelder sind nicht betroffen
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Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, äussert sich die Stadt nicht zu den Gründen des Urteils. Sie prüft derzeit, ob der Entscheid ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden soll. Bereits im Frühjahr hatte die Stadt angekündigt, für die lokalen Sportvereine an einer temporären Entlastungslösung zu arbeiten, da die bestehenden Anlagen in Bülach stark ausgelastet sind.
Unklarheit über die nächsten Schritte
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Der geplante Sport- und Erholungspark Erachfeld gilt als Schlüsselprojekt der städtischen Sportpolitik. Er sollte Bülach und der Region eine moderne Infrastruktur bieten und zugleich neue Freizeitflächen schaffen. Ob und wann das Projekt nach dem Gerichtsurteil wieder Fahrt aufnimmt, ist offen. Sicher ist: Der Weg zu einem Sportpark im Erachfeld bleibt länger als geplant, doch der Ball rollt weiter.
Ein Projekt mit Symbolkraft
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So könnte das Areal dereinst aussehen: Mit Fussballfeldern, Beachvolleyball, Fitness- und Begegnungszonen für alle Generationen. (Illustration Stadt Bülach)

