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Das Urteil des Bundesverwaltungsgericht zum Thema Flughafen von 2021 muss endlich umgesetzt werden. Vorher darf es keine Pistenverlängerung geben. Der Nachtlärm und die planerischen Grundlagen müssen überprüft und neu festgesetzt werden. Die IG Nord fordert, dass alle Sicherheitsfragen geklärt, die Siedlungsentwicklung möglich und die Grundstücke im Wert geschützt werden.
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Die IG Nord hat sich mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt. Sie fordert, dass die falsch abgebildete Lärmbelastung in den Abend- und Nachtstunden endlich korrigiert und der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL, SIL-Objektblatt) entsprechend überarbeitet wird. Der SIL (SIL-Objektblatt Flughafen Zürich) muss in einem Koordinationsverfahren mit den kantonalen Richtplänen – auch zusammen mit den Gemeinden und Regionen – neu abgewogen und festgesetzt werden. Ohne korrekten SIL fehlt den Kantonen die Grundlage für ihre Richtplanung und ist die Raumplanung der Städte und Gemeinden in der Flughafenregion mangelhaft.
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Die Flughafenregion ist eine der dynamischsten Regionen der Schweiz. Menschen ziehen zu, Unternehmen siedeln sich an, Städte und Gemeinden entwickeln sich zukunftsgerichtet weiter. Dazu braucht es korrekte, optimal ausgearbeitete Planungsinstrumente, wie sie dann laufend in allen raumplanerisch relevanten Anliegen und Projekten zur Anwendung kommen. All dies muss auch dazu führen, dass die Grundstücke, die das Rückgrat vieler Körperschaften und Familien bilden, im Wert geschützt werden.
Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im September 2021 klar festgehalten hat, müssen der Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL und das SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich überarbeitet werden. Die Lärmauswirkungen der Abend- und Nachtstunden sind falsch abgebildet. Die Verspätungssituation zwischen 23.00 und 23.30 Uhr ist nicht korrekt berücksichtigt. Da das SILObjektblatt eine Grundlage für die Raumplanung der Kantone ist, müssen folglich auch die Richtplanungen der Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen überprüft werden.
Fehlerhafter Sachplan Infrastruktur Luftfahrt
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Die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist seit zwei Jahren überfällig. Die wichtige räumliche Abstimmung zwischen den Flughafenanlagen, der Sicherheit des Flugbetriebs und der Raumplanung erfolgt aktuell auf nicht korrekten Grundlagen. Dies erschwert es den Städten und Gemeinden in der Flughafenregion die Siedlungsqualität, die raumplanerische Entwicklung und den Schutz der Grundstückwerte sicherzustellen. Die IG Nord hat sich deshalb mit dringenden Eingaben an den Bundesrat und die Kantone Zürich, Aargau und Schaffhausen gewandt und fordert, die Überarbeitung des SIL-Objektblatts für den Flughafen Zürich umgehend in Angriff zu nehmen und die kantonalen Richtplanungen zu überprüfen.
Dringende Eingabe an den Bundesrat
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Ohne korrektes SIL-Objektblatt und ohne überprüfte Richtplanungen der Kantone fehlt die planungsrechtliche Grundlage für neue Infrastrukturbauten am Flughafen und für die Ausgestaltung des Flugbetriebs. Die Volksabstimmung vom 3. März zu den Pistenverlängerungen kommt zu früh; sie darf keine präjudizierende Wirkung auf die vom Bund zu entscheidende Pistenverlängerung und den künftigen Flughafenbetrieb haben. Erst wenn korrekte und verlässliche planungsrechtliche Grundlagen vorhanden sind, kann über neue Flughafeninfrastrukturen entschieden werden. Die IG Nord hat deshalb bereits Ende 2023 Einsprache gegen den Neubau des Docks A und gegen den Neubau des ZRH-Towers erhoben.
Pistenverlängerungen kommen zu früh
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