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Die Parlamentarische Untersuchungskommission der Stadt Bülach hat einen Zwischenbericht zu ihrer laufenden Untersuchung erarbeitet. Der Bericht liegt derzeit beim Stadtrat und bei den betroffenen Personen zur Stellungnahme. Eine Veröffentlichung ist erst nach Abschluss dieses Verfahrens geplant.
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Die Parlamentarische Untersuchungskommission Bülach informierte heute, 8. Februar 2026 per Medienmitteilung über den aktuellen Stand ihrer Arbeit. Demnach wurde der Zwischenbericht im Rahmen der laufenden Untersuchung fertiggestellt und den zuständigen Stellen zur Stellungnahme zugestellt. Für das rechtliche Gehör gilt eine Frist von 20 Tagen.
Mit dem sogenannten rechtlichen Gehör wird sichergestellt, dass der Stadtrat und die betroffenen Personen den Zwischenbericht vor einer Veröffentlichung einsehen können. Sie haben die Möglichkeit, dazu Stellung zu nehmen, Sachverhalte zu präzisieren oder aus ihrer Sicht einzuordnen. Erst nach Ablauf dieser Frist darf die PUK den Bericht öffentlich machen.
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Inhaltliche Aussagen zum Zwischenbericht macht die PUK zum jetzigen Zeitpunkt nicht. Erst nach Ablauf der Stellungnahmefrist beabsichtigt die Kommission, den Bericht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Gleichzeitig betont die PUK, dass ihre Arbeit mit dem Zwischenbericht noch nicht abgeschlossen ist. Die Untersuchung wird weitergeführt. Auch die Erarbeitung des definitiven Schlussberichts wird laut Mitteilung zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen. Wann dieser vorliegen wird, ist derzeit noch offen.
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Die PUK gilt als eines der stärksten Kontrollinstrumente des Parlaments und wird bei besonders gewichtigen Fragen eingesetzt. (Symbolbild)

